Für die Geschäftsbeziehung zwischen ST-Team GbR und dem Verkäufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Verkaufes gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Verkäufers bleiben solange unwirksam, bis wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Voraussetzung für das wirksame Zustandekommen des Vertrages ist die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit und Volljährigkeit des Vertragspartners.
Zusendungen von Edelmetallen, Münzen, Schmuck und anderen Wertgegenständen geschehen ausschließlich auf Kosten und auf Risiko des Versenders. Jeder Zusendung muss der Begleitschein beigefügt sein, der vom Verkäufer ausgefüllt und unterschrieben ist. Der Begleitschein kann sowohl heruntergeladen und ausgedruckt, als auch auf dem Postweg beantragt werden. Die durch Zusendung und persönlich vorgelegten Stücke werden von uns nach bestem Wissen und Gewissen überprüft.
Die Annahme sogenannter gefährlicher Stoffe (Quecksilber, Brom, Chlor, Arsen, Selen etc.) bzw. schadstoffhaltigen Materials wird durch die Fa. ST-Team GbR verweigert. Sofern vom Einsender/Anlieferer Schadstoffe in Form von radioaktivem oder quecksilberhaltigem Material in Umlauf gebracht werden, ist dieser hierfür haftbar zu machen.
Nach Begutachtung der zugesandten Gegenstände unterbreiten wir dem Verkäufer, bei Interesse an einem Ankauf, telefonisch, per E-Mail oder auf schriftlichem Wege ein entsprechendes Angebot. Grundlage der Bewertung ist der von uns unter Berücksichtigung der Börsenkurse bestimmte Tageskurs am Tag des Einganges der angebotenen Gegenstände in den Geschäftsräumen von ST-Team. Edelsteine jeglicher Art sind von einer Begutachtung ausgeschlossen und bleiben bei der Bewertung unbeachtet. Sollte keine Angebotsabgabe möglich sein, wird der Gegenstand an die vom Verkäufer genannte Anschrift zurückgesandt.
Eventuelle Beschädigungen zugesandter Gegenstände werden dem Verkäufer unverzüglich nach Kenntnisnahme mitgeteilt, so dass eine entsprechende Schadensmeldung seitens des Verkäufers beim Versandunternehmen durchgeführt werden kann. Der Verkäufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die beanstandete Begutachtung abgeholt wird und dann an ihn zurückgegeben wird. Anfallende Kosten hierfür hat der Verkäufer zu tragen. Sollte vom Verkäufer versehentlich weniger als auf dem Begleitschein angegeben, bzw. vom Begleitschein abweichende Gegenstände übersandt werden, behält sich ST-Team das Recht vor, die Gegenstände auf Kosten des Verkäufers zurückzusenden.
Der Verkäufer gestattet im Vorfeld des Geschäftsabschlusses die Begutachtung der übersandten, bzw. vorgelegten Gegenstände.
Das Zustandekommen des Kaufvertrages erfolgt durch die Annahme des Verkäufers und einer unterschriebenen Erklärung, dass alle Gegenstände ausnahmslos frei von Rechten Dritter sind, dass es sich um sein uneingeschränktes Eigentum handelt, über das der Verkäufer volle Verfügungsberechtigung hat und die Gegenstände nicht aus einer strafbaren Handlung stammen. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach dem Zustandekommen des Kaufvertrages an die in der Eigentumsbestätigung genannte Person durch Banküberweisung ausgezahlt. Eine persönliche Vorlage der zu verkaufenden Gegenstände ermöglicht auch eine Barzahlung. Handelt es sich bei dem Verkäufer um einen Unternehmer gemäß § 14 BGB, muss dies gesondert angezeigt werden. Nichtbeachtung kann zur Nichtigkeit des Kaufvertrages führen. Nach Angebotsannahme verpflichtet sich der gewerbliche Verkäufer dem Käufer eine dem aktuellen Recht entsprechende Rechnung zusenden. Die Bezahlung der Rechnung wird unverzüglich nach Eingang vorgenommen.
Bei der ordnungsgemäßen Rücksendung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über, sobald die Gegenstände an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Institution übergeben worden ist, spätestens jedoch bei Verlassen unseres Unternehmens. Nach Entgegennahme, bzw. Erhalt der Rücksendung ist der Empfänger verpflichtet, die Sendung auf Vollständigkeit und Beschädigung der Verpackung zu überprüfen. Beanstandungen sind unverzüglich bei dem Spediteur anzuzeigen. Der Empfänger ist verpflichtet, die zurückgesandten Gegenstände zu untersuchen und erkennbare Mängel oder Beanstandungen hinsichtlich Menge, Gewicht oder Stückzahl unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Kommt der Verkäufer dieser Verpflichtung nicht nach oder versäumt er die Rügefrist, gilt die Rücksendung als genehmigt.
ST-Team wird sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse beachten. Personenbezogene Daten werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung des Auftrages verwendet. ST-Team gibt personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die die Daten zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung des Auftrages benötigen (z. B. DPD, UPS).
Das Eigentum der angekauften Gegenstände geht mit Zahlung des Kaufpreises auf ST-Team über.
Es gilt das deutsche Recht.
Gerichtsstand für Kaufleute und Erfüllungsort ist Hadamar.
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine entsprechende gesetzliche Regelung, die der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.